WILLKOMMEN BEI
PIELORZ UND PARTNER
PERSÖNLICH. INDIVIDUELL.

Wir vereinen Erfahrung aus Großkanzleien. Wir beraten bundesweit in allen Branchen. Wir beschränken uns auf die Rechtsgebiete, von denen wir etwas verstehen. Für unsere Mandanten handeln wir reaktionsschnell, schlagkräftig und lösungsorientiert. Hierbei steht immer das Interesse des Mandanten im Vordergrund. Dadurch gewährleisten wir maßgeschneiderte Lösungen. Das ist unser Ansatz.

Unser Ziel ist es, für unsere Mandanten maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln und in der Praxis umzusetzen. DAS ist die Überzeugung und Leidenschaft für unseren Beruf.

Beratungsfelder

Gerade für Arbeitgeber wirkt sich eine arbeitsrechtliche Beratung vor der eigentlichen arbeitsrechtlich relevanten Entscheidung am effektivsten aus.

Deshalb sollte vor jeder arbeitsrechtlichen Entscheidung rechtlicher Rat hinzugezogen werden. Denn die gerade im Arbeitsrecht bestehenden Risiken lassen sich nur durch vorbeugende Beratung minimieren.

Nichts anderes gilt für Arbeitnehmer, die von einer arbeitsrechtlichen Maßnahme ihres Arbeitgebers betroffen wurden. Auch als Arbeitnehmer sollten Sie sich zuerst rechtlich beraten lassen, bevor Sie in die eigentlichen Verhandlungen mit ihrem Arbeitgeber treten. Wir beraten Sie in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Wir gewährleisten hierbei eine fachübergreifende Lösung von Fragestellungen mit Bezug zum Steuer-, Gesellschafts- und Sozialrecht.

Durch unsere vorbeugende Beratung wird das Risiko der Durchführung eines streitigen Verfahrens und somit das Kostenrisiko minimiert. Aber auch im Rahmen von arbeitsgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten schützt Sie unsere umfassende Beratung vor finanziellen und innerbetrieblich unerwünschten Folgen.

Zur besseren Kostenkalkulation und Vereinfachung der Beratung im Tagesgeschäft bieten wir Arbeitgebern die Möglichkeit eines Dauerberatungsvertrages.

Leistungen

  • Erstellung, Änderung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
  • gerichtliche Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten, insbesondere im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen
  • Verhandlung von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen
  • Beratung bei Restrukturierungen
  • Beratung bei Maßnahmen der betrieblichen Altersvorsorge
  • Beurteilung des sozialversicherungsrechtlichen Status (Scheinselbstständigkeit), Vertretung gegenüber den Sozialversicherungsträgern
  • gerichtliche Vertretung in sozialrechtlichen Rechtsstreitigkeiten
  • Recht der Arbeitnehmerüberlassung

Mergers & Acquisitions (kurz: M&A) bezeichnet den Vorgang wirtschaftlicher Fusionen und Übernahmen.

Hierunter fallen insbesondere Unternehmenskäufe, Unternehmensverkäufe, Beteiligungen und Zusammenschlüsse.

Wir begleiten Sie – zusammen mit unseren Partnern – kompetent bei sämtlichen Schritten einer M&A-Transaktion. Wir prüfen die Erwerbsstruktur, die Finanzierbarkeit des Vorhabens sowie die (steuer-)rechtlichen Anforderungen. Wir verhandeln mit Ihren Vertragspartnern. Wir entwerfen und gestalten für Sie sämtliche Verträge, die für eine ordnungsgemäße Durchführung erforderlich sind, insbesondere unter Beachtung eines steuerlich optimalen Ergebnisses. Hierdurch gewährleisten wir zusammen mit unserem Team eine erfolgreiche Durchführung jeder Transaktion.

Leistungen

  • Umfassende Beratung bei Unternehmenskäufen, Unternehmensverkäufen, bei Verschmelzungen und Zusammenschlüssen von Unternehmen
  • Planung der Transaktion
  • Gestaltung sämtlicher notwendiger Verträge und Unterlagen
  • Durchführung der Transaktion
  • Beratung der steuerlichen Strukturierung

Das Gesellschaftsrecht ist ein sehr breit gefächertes Spektrum und umfasst sämtliche Regelungen und Aktivitäten im Zusammenhang mit Unternehmen und Unternehmern von der Gründungsphase bis hin zur Veräußerung.

Wir haben Erfahrung mit nahezu allen Gesellschaftsformen. Wir unterstützen Sie in sämtlichen Fragen des Gesellschaftsrechts. Wir finden für Sie in jeder Phase die optimale rechtliche und steuerliche Konstruktion. Wir gestalten für Sie sämtliche Verträge, führen gemeinsam mit Ihnen Verhandlungen und stehen Ihnen beratend zur Seite. Wir sind Ihr erster Ansprechpartner bei allen Fragen des Tagesgeschäfts.

Leistungen

  • Erster Ansprechpartner im Tagesgeschäft
  • Erstellung von Gesellschaftsverträgen
  • Beratung bei der Gründung und Umstrukturierung von Gesellschaften
  • Beratung bei Verschmelzungen, Spaltungen, Formwechseln und Ausgliederungen von Unternehmensteilen
  • Unterstützung bei Unternehmensveräußerungen und Unternehmenskäufen
  • Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen
  • Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Gesellschafterstreitigkeiten, Beschlussanfechtungsverfahren

Nachdem die sogenannte „Erbengeneration“ herangewachsen ist, zählt das Erbrecht mittlerweile zu einem der wichtigsten Rechtsgebiete überhaupt und stellt einen weiteren Schwerpunkt unserer Kanzlei dar.

Gerade wer zu Lebzeiten Vermögen aufgebaut hat, sollte sicherstellen, dass dieses auch in die richtigen Hände gelangt. Überdies hat gerade für ein Unternehmen eine Regelung der Unternehmensnachfolge herausragende Bedeutung im generationsübergreifenden Bestand.

Sowohl in erbrechtlichen als auch in erbschaftsteuerrechtlichen Angelegenheiten finden Sie in unserer Kanzlei stets den richtigen Ansprechpartner. Handeln Sie frühzeitig und schließen dadurch erbrechtliche Streitigkeiten in Ihrer Familie aus.

Wir helfen Ihnen Ihr Unternehmen auf die gewünschte Unternehmensnachfolgeregelung hin anzupassen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch nach dem Erbfall bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder beraten Erbengemeinschaften bei der Abwicklung des Erbfalls.

Leistungen

  • Vermögens- und Unternehmensnachfolge unter Lebenden (vorweggenommene Erbfolge)
  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen sowie sämtlicher erbrechtlich relevanter Verträge
  • Umfassende erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Beratung
  • Geltendmachung Ihrer Ansprüche im Streitfall
  • Abwicklung von Erbfällen
  • Vertretung von Erben und Erbengemeinschaften
  • Testamentsvollstreckung

Das Steuerrecht greift in alle Belange des täglichen Privat- und Geschäftslebens ein. Umso wichtiger ist hier eine kompetente Beratung auf höchstem fachlichem Niveau.

Diesen Bereich haben wir zu einem der Schwerpunkte der Tätigkeit unserer Kanzlei gemacht. Wir beraten unsere Mandanten in sämtlichen Fragen des Steuerrechts und sind für diese erster Ansprechpartner in allen Fragen des Tagesgeschäfts. Wir gestalten Ihre Verträge und finden für Sie immer die optimale steuerliche Konstruktion.

Wir sind in der Lage, geeignete Strategien zu entwickeln und Ihre Steuerposition gegenüber Behörden und Gerichten umfassend zu verteidigen. Wir erstellen sämtliche erforderlichen Steuererklärungen für gewerbliche und freiberufliche Unternehmen sowie für anspruchsvolle Privatpersonen und beraten unsere Mandanten in steuerlichen Spezialfragen. Zu unseren täglichen Aufgaben gehört hier die umfassende Beratung zur Vermögensnachfolge und deren zielgerichtete Umsetzung sowie die Beratung bei Fragen zur Mitarbeiterentsendung.

Selbstverständlich werden Sie von uns auch im Rahmen von Selbstanzeigen bestens beraten und vertreten.

Leistungen

  • Steuergestaltung
  • Beratung und Vertretung in allen steuerrechtlichen Angelegenheiten
  • Verteidigung von Steuerpositionen gegenüber Finanzbehörden
  • Vertretung vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
  • Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen für gewerbliche und freiberufliche Unternehmen sowie für anspruchsvolle Privatpersonen
  • Vertretung in steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere Selbstanzeigen

Sichern Sie sich Ihr Lebenswerk durch rechtzeitige Planung.

Gerade die Überleitung der Unternehmensgeschicke auf die nächste Generation innerhalb der eigenen Familie oder auf Dritte stellt für jeden Unternehmer einen der wichtigsten Schritte seines Unternehmerdaseins dar. In Deutschland sind jährlich über 70.000 Unternehmen hiervon betroffen.

Durch unsere umfassende Expertise in diesem Bereich unterstützen wir unsere Mandanten im Rahmen ihrer Nachfolgeplanung. Wir leisten steuerrechtliche, gesellschaftsrechtliche und erbrechtliche Beratung im Hinblick auf Ihre Unternehmensnachfolgeregelung. Wir helfen Ihnen bei der Auswahl eines geeigneten Übergabemodells, unterstützen Sie bei sämtlichen zu führenden Verhandlungen und gestalten für Sie sämtliche erforderlichen Verträge und sichern dadurch Ihre Interessen. Durch geeignete Gestaltungen übertragen Sie Ihr Unternehmen bereits zu Lebzeiten ganz nach Ihren Vorstellungen und Wünschen und sichern sich hierbei Ihre Lebensgrundlage.

Leistungen

  • Steuerrechtliche, gesellschaftsrechtliche und erbrechtliche Beratung im Rahmen der Unternehmensnachfolge
  • Planung und Erstellung eines geeigneten Übergabemodells/optimierte Nachfolgeplanung
  • Gestaltung und Anpassung von Gesellschaftsverträgen und Testamenten/Erbverträgen
  • Umsetzung von Unternehmensnachfolge
  • Sicherung der Interessen aller Beteiligten, insbesondere des Übergebenden
  • Sicherung der Fortführung der Familientradition

Das Vertriebsrecht ist stark von unternehmerischem Denken geprägt.

Wir verfügen über die erforderlichen betrieblichen Kenntnisse. Hiervon profitieren unsere Mandanten. Wir beraten und vertreten in den Bereichen Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht, Franchiserecht sowie sämtliche weiteren denkbaren Formen des Vertriebs.

Wir beraten unsere Mandanten bei der Erstellung Ihres Vertriebsnetzes und helfen Ihnen bei der Ausgestaltung Ihrer Vertriebsverträge. Zudem beraten wir bei der Auflösung von Geschäftsbeziehungen und finden Lösungen für Ausgleichsansprüche und Rücknahmebegehren der Vertriebspartner. Selbstverständlich führen wir gemeinsam mit Ihnen Verhandlungen und unterstützen Sie auch bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Durch unser unternehmerisches Denken gewährleisten wir maßgeschneiderte Lösungen für unsere Mandanten.

Leistungen

  • Führung schwieriger Verhandlungen mit Vertragspartnern
  • Erstellung und Anpassung von Verträgen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen
  • Stornohaftung von Maklern und Handelsvertretern
  • Abwicklung von beendeten Vertriebsverträgen, insbesondere Ausgleichsansprüche nach § 89 b HGB sowie Rücknahme von Vertragswaren

In Deutschland herrscht das Prinzip der Vertragsfreiheit.

Die Vertragsparteien bestimmen den Inhalt ihres Vertrages weitestgehend selbst. Die Vertragsfreiheit wird an manchen Stellen durch gesetzliche Vorschriften eingeschränkt. Gerade deshalb ist es wichtig, die Gestaltung von Verträgen und Allgemeine Geschäftsbedingungen in juristische Hände zu legen, denen diese Vorschriften bekannt sind.

Der absolute Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt in der Vertragsgestaltung. Mit der Prüfung und Erstellung von Verträgen und Allgemeine Geschäftsbedingungen werden wir täglich konfrontiert. Unsere Mandanten schätzen hierbei unsere umfangreiche Erfahrung und effektive Arbeitsweise.

Wir helfen auch Ihnen, Ihre Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen so zu gestalten, dass Sie im Streitfall keine bösen Überraschungen erleben und Ihre Rechte vor Gericht durchsetzbar sind.

Leistungen

  • Prüfung, Beratung und Gestaltung von Verträgen aller Art
  • Prüfung, Beratung und Gestaltung Allgemeine Geschäftsbedingungen, Lizenzbestimmungen und Datenschutzbestimmungen

Ihre persönlichenAnsprechpartner

Darius Pielorz

Rechtsanwalt Darius Pielorz ist ausschließlich im Arbeitsrecht tätig. Er berät und vertritt unsere Mandanten sowohl national als auch international im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Unsere Mandanten bilden dabei das gesamte Spektrum ab, sowohl Arbeitnehmer, die sich gegen arbeitsrechtliche Maßnahmen wehren oder Fragen zu ihrem Arbeitsverhältnis haben als auch Unternehmer und Unternehmen in Fragen der Arbeitsvertragsgestaltung, personellen Umstrukturierungen, im kollektiven Arbeitsrecht und Fragen des täglichen Geschäfts.

  • Individuelles Arbeitsrecht
  • Kollektives Arbeitsrecht
  • Vertriebsrecht, Vertragshändlerrecht

Sophia Pielorz

Rechtsanwältin Sophia Pielorz ist ausschließlich im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Erbrecht tätig. Sie berät unsere Mandanten bei nationalen und internationalen Unternehmensakquisitionen und -zusammenschlüssen. Sie verfügt über langjährige Erfahrung in der Strukturierung, Vertragserstellung und Verhandlung von einfachen bis hochkomplexen Transaktionen. Im Bereich des Gesellschaftsrechts berät sie lösungsorientiert und effizient bei Gründungen, Umstrukturierungen und Gesellschafterauseinandersetzungen.

  • Unternehmensakquisitionen und – zusammenschlüsse (M & A)
  • Nationales und internationales Steuerrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Erbrecht/Unternehmensnachfolge

Karin Kourelatos-Guzy

Rechtsfachwirtin Karin Kourelatos-Guzy schloss 2006 ihre Fortbildung zur geprüften Rechtsfachwirtin ab und verfügt über mehrjährige Berufserfahrung sowie hohe Kompetenzen in den von ihr betreuten Tätigkeitsfeldern. Sie betreut alle Inkasso-/und Forderungsangelegenheiten unserer Mandanten.

  • Forderungsmanagement/Inkasso/außergerichtliches Mahnverfahren
  • Zwangsvollstreckung

Kontaktieren Sie uns wir freuen uns auf Sie

» Jetzt Termin vereinbaren

t +49 (0)821 567346-0
f +49 (0)821 567346-44
E-Mail: info@pielorz-partner.de

Sprechzeiten:
Montag - Freitag nach Terminvereinbarung

ANSCHRIFT

Stadtjägerstraße 22
86152 Augsburg, Deutschland

BAHNANREISE



Augsburf Hbf > Stadtjägerstraße 22.

In Google Maps öffnen